Die Finanzierungunserer Haarersatzprodukte ist über die AHV/IV möglich. Bei Haarausfall als Folge von Bestrahlung, Chemotherapie oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben Erwerbstätige pro Kalenderjahr für Perücken und/oder Kopfbedeckungen einen Höchstanspruch von Fr. 1500.–, AHV-BezügerInnen von Fr. 1000.–.
Hier finden Sie das Antragsformular der AHV/IV um Ihre Ansprüche geltend zu machen:
AHV/IV – Anmeldung für Erwachsene
AHV/IV – Anmeldung für Minderjährige
Das vollständig ausgefüllte Formular reichen Sie bei der AHV/IV-Stelle Ihres Wohnkantons ein.
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.