AHV/IV

Die Finanzierungunserer Haarersatzprodukte ist über die AHV/IV möglich. Bei Haarausfall als Folge von Bestrahlung, Chemotherapie oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben Erwerbstätige pro Kalenderjahr für Perücken und/oder Kopfbedeckungen einen Höchstanspruch von Fr. 1500.–, AHV-BezügerInnen von Fr. 1000.–.

Hier finden Sie das Antragsformular der AHV/IV um Ihre Ansprüche geltend zu machen:

AHV/IV – Anmeldung für Erwachsene

AHV/IV – Anmeldung für Minderjährige

Das vollständig ausgefüllte Formular reichen Sie bei der AHV/IV-Stelle Ihres Wohnkantons ein.

Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.